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Umfassende Betreuung im
gewerblichen Rechtsschutz

Charakteristisch für die Kanzlei ist die langjährige, umfassende Betreuung der Mandanten sowohl bei der Statuierung als auch bei der Durchsetzung von Schutzrechten. Für den überwiegenden Teil der Mandantschaft ist die Kanzlei schon seit Jahrzehnten tätig.

Die Tätigkeit der Anwälte umfasst jeden Aspekt der Beratung und Vertretung mit dem Ziel, Rechte an Erfindungen, Know-how, Marken, Domains und geschäftliche Bezeichnungen sowie Design-Entwicklungen zu erlangen, zu sichern und durchzusetzen. Das Spektrum ist entsprechend breit.

Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass sich eine Beratung nicht in der Beantwortung der Frage, ob und was anzumelden ist, erschöpft. Im Vordergrund steht vielmehr die Erlangung eines der Art und der (erwarteten) wirtschaftlichen Bedeutung der Erfindung / Neuerung gerecht werdenden Schutzes.

Beispielsweise kann es angezeigt sein, zu klären, ob im Einzelfall eine Behandlung einer Erfindung als Know-how der Anmeldung eines Schutzrechtes vorzuziehen ist.

Bestandteil dieser anwaltlichen Arbeit ist die Vertretung bzw. Mit-Vertretung vor in- und ausländischen Ämtern und Gerichten. Für die Durchsetzung der Schutzrechte gegen Verletzer sind dies im Inland die Patent- und Geschmacksmuster-Streitkammern, die Kammern für Markensachen und die Wettbewerbskammern sowie die Kammern für Handelssachen an Landgerichten, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. In Europa und Übersee, hier insbesondere USA, China, Korea und Japan, werden die Vertretungen von Ämtern und Verletzungsgerichten meist zusammen mit Kollegen vor Ort wahrgenommen, mit denen uns in der Regel eine lange - überwiegend: jahrzehntelange - erfolgreiche Zusammenarbeit verbindet.

Wesentlicher Bestandteil der Arbeit ist auch der Ausgleich unterschiedlicher Interessen und Verhaltensweisen durch vertragliche Regelungen wie Lizenzvertrag, Abgrenzungsvereinbarung, Vorrechtserklärung, Zusammenarbeitsvertrag u.ä.